Mikroskopische Endodontie (Wurzelkanalbehandlung)


Wurzelbehandlung
Eine Wurzelbehandlung ist ein Verfahren, das darauf abzielt, einen stark beschädigten Zahn mit einem erkrankten oder abgestorbenen Zahnnerv zu retten und langfristig zu erhalten, anstatt ihn zu entfernen.
Ablauf der Wurzelbehandlung:
- Die Behandlung erfolgt unter lokaler Betäubung, wodurch sie schmerzfrei ist.
- Der Zahnarzt öffnet die Pulpakammer (den Hohlraum im Inneren des Zahns) und entfernt das entzündete oder abgestorbene Nervengewebe.
- Die Wurzelkanäle werden gründlich gereinigt, erweitert und desinfiziert, um alle Bakterien und Gewebereste zu entfernen.
- Anschließend werden die Kanäle mit einem speziellen Wurzelfüllmaterial bakteriendicht verschlossen.
- Je nach Zustand der Restzahnsubstanz wird der Zahn abschließend mit einer Füllung oder einer Krone versorgt.
Voraussetzungen für den Erfolg:
- Eine ausreichende Menge an gesunder Zahnsubstanz muss vorhanden sein.
- Alle Wurzelkanäle müssen vollständig gereinigt und versiegelt werden, da sonst Entzündungen im Kieferknochen auftreten können.
Einsatz moderner Technologien:
- In unserer Praxis nutzen wir ein Operationsmikroskop, um auch die feinsten Strukturen im Zahn sichtbar zu machen.
- Zusätzliche Techniken wie Nickel-Titan-Feilen, elektronische Längenmessung der Wurzelkanäle und antibakterielle Spülungen tragen zum Erfolg der Behandlung bei.
- Der Einsatz von Laserlicht ermöglicht eine zusätzliche Keimreduktion, auch in schwer zugänglichen Bereichen.
Haltbarkeit eines wurzelbehandelten Zahns:
Bei guter Mundhygiene und regelmäßigen Kontrollen kann ein wurzelbehandelter Zahn viele Jahre lang funktionsfähig bleiben.
Kosten der Behandung
Die Leistungsansprüche im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind durch sogenannte Kassenrichtlinien im SGB V klar geregelt und orientieren sich vorrangig an wirtschaftlichen Gesichtspunkten, nicht jedoch am gegenwärtigen aktuellen Stand der Wissenschaft. Danach hat eine rein kassengetragene Behandlung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich zu sein und darf das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Die von diesem Wirtschaftlichkeitsgebot hergeleiteten Kassenrichtlinien besagen, dass die Wurzelbehandlung eines Zahnes im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung grundsätzlich nur angezeigt ist, wenn die Möglichkeit der Aufbereitbarkeit und Füllung der Wurzelkanäle bis bzw. bis nahe der Wurzelspitze gegeben ist. Außerdem ist die Wurzelkanalbehandlung von Molaren (große Backenzähne) nur angezeigt, wenn damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann, eine einseitige Freiendsituation vermieden wird oder der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich ist. Diese Richtlinien schränken die rein kassengetragene Wurzelbehandlung, insbesondere an den großen Backenzähnen, drastisch ein. Bei einem gewünschten Zahnerhalt muss daher in jedem Fall mit notwendigen privaten Zusatzkosten gerechnet werden, die sich dabei nach der Anzahl der vorhandenen Wurzelkanäle und dem Behandlungsaufwand richten.
Vergleich mit Implantaten:
Eine Wurzelbehandlung ist in der Regel nicht nur kostengünstiger, sondern auch aus biologischer Sicht eine bessere Alternative zum Zahnimplantat, da sie den natürlichen Zahn erhält.